Ihr Mehrwert mit einer professionellen Immobilienbewertung

Hier erfahren Sie alles weitere Wissenswerte im Zusammenhang mit einem Schätzungsauftrag für Ihre Immobilie.

Welche Objekte bewerte ich?

Ich bewerte Immobilien und Grundstücke aller Art:

  • Einfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen (Stockwerkeigentum)
  • Mehrfamilienhäuser (Renditeliegenschaften)
  • Geschäftsliegenschaften
  • Gewerbeobjekte
  • Gemischt genutzte Immobilien
  • Baulandgrundstücke
  • Projektbewertungen (Bauprojekte)
  • Objekte im Baurecht, mit Wohnrecht und Nutzniessung
  • Spezialobjekte

Für die Schätzung von rein landwirtschaftlichen Grundstücken empfehle ich die Dienstleistungen des Schweizerischen Bauernverbandes, siehe www.agriexpert.ch.

Wie wird der Marktwert / Verkehrswert einer Immobilie definiert?

Defintion des Marktwertes gemäss TEGoVA, europäischer Zusammenschluss der Verbände der Immobilienbewerter:

„Der Marktwert ist der geschätzte Betrag, für welchen ein Immobilienvermögen am Tag der Bewertung zwischen einem verkaufsbereiten Veräusserer und einem kaufbereiten Erwerber, nach angemessenem Vermarktungszeitraum, in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ausgetauscht werden sollte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt.“

Unter „gewöhnlichem Geschäftsverkehr“ versteht man einen Handel auf einem freien Markt, wobei weder Käufer noch Verkäufer unter Zeitdruck oder sonstigen Zwängen stehen und ausschließlich objektive Maßstäbe zur Geltung kommen. Im deutschsprachigen Raum hat sich anstelle der gesetzlichen Definition „Verkehrswert“ der ebenfalls zulässige Begriff „Marktwert“ im Sprachgebrauch bei Fachpersonen und Sachverständigen eingebürgert.

Wie läuft ein Bewertungsauftrag ab?

Ihr Bewertungsauftrag wird von uns wie folgt bearbeitet (Dienstleistungsbeschrieb):

  • Vorbesprechung mit Auftraggeber (Auftragsumfang, Honorar-Kostendach)
  • Aktenbeschaffung und Aktensichtung
  • Objektbesichtigung
  • Analyse der bewertungsrelevanten Rahmenbedingungen (Immobilienmarkt usw.)
  • Klärung offener Fragen, Abklärungen (bei Notwendigkeit, z.B. mit Behörden)
  • Erstellung Schätzungsbericht (Lage-/Gebäudebeschrieb, Objektbeschrieb und -beurteilung, Berechnungen, Zusammenfassung/Empfehlung, Fotodokumentation usw.)
  • Abgabe Bewertungsbericht, Besprechung mit Auftraggeber, allfällige Ergänzungen

Die Erstellung eines Bewertungsberichtes erfolgt in der Regel innert vier bis sieben Arbeitstagen nach erfolgter Objektbesichtigung, sofern alle notwendigen Unterlagen komplett vorliegen. Der Immobilienbewerter ist nach eigenem Ermessen berechtigt, notwendige Infos oder Abklärungen bei Behörden, Ämtern oder Dritten vorzunehmen, sofern sich dies für die Erstellung der Bewertung als notwendig erweist. Der Auftragnehmer sichert eine unabhängige (neutrale) Tätigkeit zu, im Falle von Interessenkonflikten legt er solche offen bzw. verzichtet auf eine Auftragsausführung. Bewertungsergebnisse werden streng vertraulich behandelt und Bewertungsdokumente archiviert. Der Immobilienbewerter ist berechtigt, ermittelte Werte für interne Zwecke zu verwenden (keine Nennung von Kunden-/Objektdaten an Dritte). Für die Beauftragung ist die Zustimmung des Objekteigentümers einzuholen, sofern der Auftraggeber selbst nicht Eigentümer des Bewertungsobjektes ist. Für den Bewertungszweck übergebene Unterlagen/Dokumente werden als richtig erachtet und grundsätzlich nicht überprüft (keine Haftung des Immobilienbewerters für fehlerhafte Dokumente oder unrichtige Angaben).

Welche Kosten fallen für eine Bewertung an?

Die Kosten für eine Immobilienbewertung sind von verschiedenen Faktoren abhängig (Objektgrösse, Nutzungsart, Komplexität, Standort, rechtliche Rahmenbedingungen). Nach der Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber wird der Auftragsumfang definiert und in der Regel ein Honorar-Kostendach vereinbart. Das Honorar ist auch abhängig vom erwünschten Detaillierungsgrad für die Bewertung (nur Kurzbewertung oder Bewertung im üblichen Umfang mit ausführlichen Details). Als Erfahrungswerte können die folgenden Richtwerte genannt werden:

ObjektartRichtpreis (CHF)
Kurzbewertung (kein ausführlicher Schätzungsbericht)600 – 1'000
Wohnungen und Objekte im Stockwerkeigentum, Einfamilienhäuser, Luxusobjekte1'600 – 3'500
Mehrfamilienhäuser, Wohn-/ Geschäftshäuser2'500 – 5'000
Unbebaute Baulandgrundstücke, Bauprojekte1'500 – 3'000
Gewerbe- / Industrie- / Fabrikanlagen, öffentliche Bauten,  Spezialobjekte, Villen, Baurechte / Wohnrechte / Nutzniessungauf Anfrage
Mietwertschätzungen (Wohnungen Häuser, Gewerberäume)400 – 1'000

Honorarbasis aufwandbasiert (CHF 170/h), jeweils netto exklusvie MWST/Drittkosten/Fahrspesen.

Welche Unterlagen sind notwendig?

Für eine aussagekräftige Immobilienschätzung ist die Übergabe oder Einsichtnahme in relevante Dokumente zum Bewertungsobjekt wichtig und elementar. Nachfolgend finden Sie eine Übersichtsliste, welche Unterlagen üblicherweise notwendig sind (übergebene Originalakten werden nach Beendigung des Bewertungsauftrages zurückgegeben).

Dokumente für Immobilienbewertung  > mehr erfahren

Warum soll ich Valua Immobilien beauftragen?

Es gibt einige gute Gründe, uns das Vertrauen für einen Schätzungsauftrag zu geben, welcher vom Geschäftsinhaber Roger Gwerder persönlich ausgeführt wird:

  • Mehrjährige nachgewiesene Immobilien-Praxiserfahrung (seit 1997) im Tätigkeitsgebiet der Zentralschweiz
  • Umfassendes Bewertungswissen durch Aus- und Weiterbildungen (Immobilienbewerter mit eidg. Fachausweis, Fachverband SIV und SVIT)
  • Ganzheitliche Kundenberatung durch breites, aktuelles Fachwissen und örtliche Marktkenntnisse
  • Speditive, effiziente und vertrauliche Auftragsabwicklung
  • Seriosität, Vertrauen und Berufsethik als Grundlage einer nachhaltigen Tätigkeit.